Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze des Landes Schleswig-Holstein vorrangig auf dem seit 2008 für die Landesgartenschau Norderstedt umgestaltenden Gelände, wobei insbesondere die diesen Zielen entsprechende nachhaltige Nutzung des heutigen Stadtparks Norderstedt im Mittelpunkt steht.